Urlaubskredit
Ein Urlaubskredit ist im Prinzip nichts anderes als ein herkömmlicher Ratenkredit mit freier Verfügbarkeit. Die Bank / das Kreditinstitut schreibt dem Kreditnehmer bei einem Urlaubskredit also nicht vor wofür der Kredit explizit verwendet wird.
Die Vergaberichtlinien bei einem Urlaubskredit sind exakt wie bei jedem anderen Konsumentenkredit auch. Nach der neuen Gesetzgebung durch Basel II. sind die Banken verpflichtet, den potentiellen Kreditnehmer einem individuellen Scoring zu unterziehen und auch dieser Basis die Vergabe festzusetzen. Dabei werden in jedem Fall Aspekte wie: Einkommen, Schufawerte, Verweildauer bei dem aktuellen Arbeitgeber und das Alter berücksichtigt.
Dei Konditionen für Urlaubskredite sind in der Regel nicht festgeschrieben sondern richten sich nach den Punkten, die der Kunde auf Basis des Scorings erhält. Bekommt er einen guten Wert, weil seine Vermögensverhältnisse stabil sind, erhält er einen guten Zins, bekommt er einen schlechten, ist auch der Zins sehr hoch. Nur noch wenige Kreditinstitute passen den Zins nicht an die Ergebnisse des Scorings an.
Grundsätzlich errechnen die Kreditinstitute das Kreditvolumen wie folgt: Nettoeinkommen*12-evtl. andere Kredite. Wenn dieser Wert positiv ist, können in dieser Höhe neue Kredite genehmigt werden. Ist er negativ, ist eine Kreditvergabe unmöglich.