Negative Schufa
Die Schufa-Auskunft steht im Normalfall am Anfang des Beantragungsprozesses von kreditfinanzierten Transaktionen, sei es ein Baudarlehen, das Beantragen einer Kreditkarte (entspricht einem kurzfristigen, flexiblen Darlehen) oder sei es der Abschluss eines Mobilfunkvertrags (aufgrund der daraus resultierenden, oftmals längerfristigen Zahlungsverpflichtungen).
Unter dem Terminus “negative Schufa” ist ein Eintrag im Register der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung zu verstehen, der zur Ablehnung eines Kreditgesuchs führt oder geführt hat.
Damit ist für die Person auch in Zukunft die Aussicht auf einen Kredit oftmals dramatisch gesunken, da Banken in der Regel vom Kunden das Einverständnis verlangen, eine Schufa-Auskunft einzuholen. “Negative Schufa” muss allerdings nicht zwangsläufig bedeuten, dass man kein Geld von der Bank mehr aufnehmen kann - dies kann beispielsweise zusammen mit einem finanzkräftigen Partner geschehen, der ebenfalls als Kreditnehmer haftet und so Sicherheit für die Bank darstellt.