Kreditvertrag
Der Kreditvertrag ist die Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als Kreditnehmer und der Bank als Kreditgeber. Der Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Darlehensvertrages des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und muss bestimmte Kriterien erfüllen. In erster Linie muss der Vertrag in schriftlicher Form vorliegen und beiden Vertragsparteien ausgehändigt werden. Inhaltlich müssen Angaben zur genauen Höhe des Kreditbetrages sowie des effektiven Jahreszinses und zu anfallenden Kosten gemacht werden.
Darüber hinaus wird die Art der Rückzahlung festgelegt. Da es sich in der Regel um eine Tilgung in monatlichen Raten handelt ist die Höhe der Raten und die Dauer der Laufzeit anzugeben. Werden Sicherheiten wie die Verpfändung von Vermögenswerten oder der Abschluss einer Restschuldversicherung vereinbart, ist dies in den Kreditvertrag aufzunehmen. Bei Krediten im Privatkundenbereich besteht ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 2 Wochen. Die Frist beginnt, sobald Ihnen die Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde. Möchten Sie vom Kreditvertrag zurücktreten genügt eine fristgerechte schriftliche Mitteilung an den Kreditgeber.