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Kreditkündigung

Geschrieben in Tools und Hilfsmittel | add to mister wong von admin am 29 März 2007

Ein Kredit kann sowohl von Ihnen als Kunde sowie von der Bank gekündigt werden. Soll ein Kredit von Ihrer Seite gekündigt werden, weil Sie ihn zurückzahlen oder zu einem günstigeren Anbieter umschulden wollen, müssen Sie Kündigungsfristen beachten.

Bei Ratenkredite ist eine Kreditkündigung meist nach Ablauf von sechs Anfangsmonaten möglich. Hier müssen Sie eine Frist von drei Monaten einhalten. Die bereits im Voraus berechneten Zinsen sowie die anteilige Kreditversicherung werden Ihnen nach der Abrechnung des Darlehens erstattet.

Anders ist es bei Immobiliendarlehen. Hier kann die Kreditkündigung erst nach 10 Jahren erfolgen, und zwar mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. Wollen Sie vorher aus dem Vertrag, ist die Bank zwar nicht zur Auflösung verpflichtet, sie wird es aber unter Berechnung von Strafzinsen, den so genannten Vorfälligkeitsgebühren tun.

Aber auch die Bank kann einen Kredit kündigen, zum Beispiel wenn Sie als Darlehensnehmer Ihre Kreditraten nicht mehr erbringen können oder sich Ihre wirtschaftliche Lage extrem verschlechtert hat. In der Regel ist die Bank aber immer zu Gespräche bereit, etwa um die monatlichen Raten zu reduzieren.