Hypothekenkredit
Generell werden alle Kredite, die durch Grundpfandrechte abgesichert sind, als Hypothekenkredit bezeichnet. Sie werden meist als Baudarlehen vergeben und sind zweckgebunden. Sie müssen als Kreditnehmer daher die Verwendung, etwa in Form von Rechnungen oder Kaufbelegen, nachweisen.
Die Konditionen für einen Hypothekenkredit sind aufgrund der Absicherung im Vergleich zu anderen Darlehensarten günstig. Vor allem Hypothekenbanken fordern jedoch die Eintragung des Grundpfandrechtes an erster Rangstelle, um ihre Sicherheiten zu erhöhen.
Die Bezeichnung Hypothekenkredit stammt allerdings noch aus der Zeit, als fast ausschließlich Hypotheken zur Sicherung ins Grundbuch eingetragen wurden. Eine solche Hypothek ist an eine Grundforderung, also an das vergebene Darlehen, gebunden. Haben Sie das Darlehen zurück gezahlt, erlischt auch die Hypothek.
In den letzten Jahrzehnten hat sich jedoch die Grundschuld immer mehr durchgesetzt, denn sie ist flexibler. Diese ist nicht an eine Hauptforderung gebunden und kann so immer wieder neu genutzt werden. Brauchen Sie also in einigen Jahren erneut ein Darlehen, entfallen die Kosten für Eintragung und Notar. Daher müssten diese Darlehen heute besser Grundschulddarlehen genannt werden.
